Verteidigung bei Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten
Ob bei dem Vorwurf einer Verkehrs-Ordnungswidrigkeit die Beauftragung eines Rechtsanwalts für Sie in rechtlicher Hinsicht – und nicht zuletzt auch in wirtschaftlicher Hinsicht – sinnvoll ist, sollten Sie auf alle Fälle vorab prüfen lassen.
Bei Bestehen einer Rechtsschutzversicherung deckt diese jegliche Ordnungswidrigkeit im fließenden Verkehr; die Deckung umfasst die Kosten für einen Sachverständigen sowie die Rechtsanwaltskosten (mit Ausnahme der Fahrtkosten) sowie die weiteren mit dem Bescheid verbunden Kosten und Auslagen der Verwaltungsbehörde sowie die Gerichtskosten und auch die Kosten einer Rechtsbeschwerde.
Nutzen Sie für eine Vorab-Prüfung einfach folgendes
Kontaktformular
und Sie erhalten von mir
… kostenfrei eine erste Einschätzung:
Alle Angaben unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht – selbstverständlich auch bei Nicht-Zustandekommen des Mandats.
Profitieren Sie von meinen Kenntnissen und meiner beruflichen Erfahrung als Rechtsanwalt.
Nehmen Sie einfach, unverbindlich und kostenfrei Kontakt mit mir auf.
Weitere Informationen zum Bußgeldkatalog finden Sie auch hier.