Bußgeldverfahren bei Verkehrsverstößen


Verteidigung bei Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten

Ob bei dem Vorwurf einer Verkehrs-Ordnungswidrigkeit die Beauftragung eines Rechtsanwalts für Sie in rechtlicher Hinsicht – und nicht zuletzt auch in wirtschaftlicher Hinsicht – sinnvoll ist, sollten Sie auf alle Fälle vorab prüfen lassen. 

Bei Bestehen einer Rechtsschutzversicherung deckt diese jegliche Ordnungswidrigkeit im fließenden Verkehr; die Deckung umfasst die Kosten für einen Sachverständigen sowie die Rechtsanwaltskosten (mit Ausnahme der Fahrtkosten) sowie die weiteren mit dem Bescheid verbunden Kosten und Auslagen der Verwaltungsbehörde sowie die Gerichtskosten und auch die Kosten einer Rechtsbeschwerde.

Nutzen Sie für eine Vorab-Prüfung einfach folgendes

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und Sie erhalten von mir 

… kostenfrei eine erste Einschätzung:

    1. Welcher Vorwurf wird erhoben?


    ... bei Geschwindigkeitsüberschreitung: erfolgte diese ...

    ... bei Geschwindigkeitsüberschreitung: wurde die Geschwindigkeit ...

    überschritten?

    2. Erfolgte Ihre Anhörung durch die Behörde ...

    3. Wurde bereits ein Bußgeldbescheid zugestellt?

    4. Besteht eine Rechtsschutzversicherung?

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    (Sie erhalten automatisch eine Kopie Ihrer Nachricht an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse, soweit Sie eine solche mitgeteilt haben.)

     

      Alle Angaben unterliegen  der anwaltlichen Schweigepflicht – selbstverständlich auch bei Nicht-Zustandekommen des Mandats.

     


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    Rufen Sie RA Willmerdinger an: 030-3988-1252

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