Stefan Willmerdinger

Rechtsanwalt


K O N T A K T

Telefon: 030 / 39 88 12 52
Handy: 0 15 75 / 30 66 0 22
anwalt@berlin.de


Ich begrüße Sie auf meiner Homepage!


Nach Abschluss meines Studiums der Rechtswissenschaften an der Universität Passau und Referendariat beim Kammergericht in Berlin bin ich nunmehr bereits seit mehr als 20 Jahren als Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Berlin-Moabit tätig.

Schwerpunkte

  • Ich betreibe überwiegend Mandate mit strafrechtlichem Bezug.
  • Einen Schwerpunkt meiner beruflichen Tätigkeit bildet die Verteidigung bei Vermögensstraftaten wie Betrug oder Untreue und die Verteidigung bei Betäubungsmittelstraftaten. Auch in Schwurgerichtsverfahren (Strafvorwurf: Mord, Totschlag) verfüge ich über hohe Kompetenz und breite Erfahrung.
  • Ein weiterer Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit liegt in der Verteidigung im Revisionsverfahren, insbesondere gegen erstinstanzliche Urteile des Landgerichts (Revision zum Bundesgerichtshof).
  • Die Vertretung von Opfern einer Straftat oder deren Hinterbliebenen mittels Nebenklage sowie im Adhäsionsverfahren (Geltendmachung zivilrechtlicher Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche im Strafprozess) ist für mich selbstverständlich.
  • Ich vertrete Sie in allen Verfahrensstadien, und selbstverständlich auch im Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts (Bußgeldsachen), insbesondere bei Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten.

Arbeitsweise

  • Alle mir anvertrauten Mandate bearbeite ich stets professionell, zuverlässig und zielgerichtet. Durch das aktive Betreiben des konkreten Verfahrens bleibt der Blick für prozessuale und materiell-rechtliche Probleme erhalten und wird immer wieder neu geschärft.
  • Bereits seit vielen Jahren korrigiere ich überdies für die Senatsverwaltung für Justiz als ehrenamtlicher Prüfer die schriftlichen Prüfungen im Zweiten Juristischen Staatsexamen (Assessorexamen: Fach Strafrecht).

Vergütung

  • Mein Honorar bemisst sich regelmäßig nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz; die Vereinbarung von Ratenzahlung ist möglich. Sprechen sie mich hierauf einfach an!
  • Soweit Deckungsschutz durch eine Rechtsschutzversicherung besteht, insbesondere bei Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten, rechne ich unmittelbar mit der Versicherung ab und beantrage dort auch die Gewährung von Deckungsschutz.
  • In komplexen oder mit besonderem Aufwand verbundenen Strafverfahren, insbesondere in Revisionsverfahren, wird von mir zumeist eine Vergütungsvereinbarung über ein angemessenes Pauschalhonorar vorgeschlagen.
  • Ich übernehme Mandate auch als Pflichtverteidiger. Sprechen Sie mich hierauf einfach an!

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Sollte ich nicht persönlich am Apparat sein, teilen Sie mir bitte via Mailbox in jedem Fall Ihren Namen, den Grund Ihres Anrufs sowie Ihre fernmündliche oder anderweitige Erreichbarkeit mit.

Teilen Sie mir bitte auch das Aktenzeichen von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht mit, soweit Ihnen dies bekannt ist.

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